Benutzerregeln im OutEx-Kletterwald


Jeder Teilnehmer muss diese Benutzungsregeln vor Betreten des Kletterwaldes durchlesen.

 

Der Verantwortliche bestätigt mit seiner Zahlung, dass er – bzw. weitere teilnehmende Erwachsene – diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen haben und mit ihnen einverstanden sind. Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Zahlung, dass er diese Benutzungsregeln durchgelesen, mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen hat und mit ihnen einverstanden ist.

 

Die Benutzung des Kletterwaldes ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiber haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden.

 

Der Kletterwald ist für alle Besucher ab 6 Jahren, 120cm und max. 120 kg benutzbar, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Kletterwaldes eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder von 6 bis 10 Jahren müssen in Kletterbegleitung eines Erwachsenen sein. Personen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Medikamenten oder Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Kletterwald zu begehen. Es dürfen beim Begehen des Kletterwaldes keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (Schmuck, Mobiltelefon, Kamera, etc.).

 

Jeder Teilnehmer muss an der gesamten theoretischen und praktischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des Kletterwaldes teilnehmen. Sämtliche Anweisungen des Veranstalters/Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Trainers können die betreffenden Teilnehmer vom Kletterwald ausgeschlossen werden.

 

Die ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Selbstsicherung) muss nach Anweisung des Veranstalters/Trainers benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Kletterwaldes nicht abgelegt werden, muss auf dem Gelände bleiben und ist 4 Stunden nach Aushändigung wieder zurückzugeben. Bei zwischenzeitlichem Toilettenbesuch muss die Sicherheitsausrüstung noch einmal von einer Aufsicht kontrolliert werden. Die Anwendung der Sicherungsmittel muss exakt nach den Anweisungen des Veranstalters/Trainers erfolgen, im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen.

 

Von den Podesten der Seilrutschen darf nur nach vorne in Richtung des Seilverlaufes abgesprungen werden. Die Flug- und Landebahn muss frei sein. Der Zutritt in den schwierigen Parcours F und G ist erst nach erfolgreicher Begehung der vorhergehenden Parcours gestattet. Die beiden schwierigen Parcours sind erst ab dem 12. Lebensjahr begehbar. Vor dem 12. Lebensjahr nur in Absprache mit dem anwesenden Trainer. Jedes Element darf nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 2 Personen gleichzeitig aufhalten.

 

Die Betreiber behalten sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Benutzungsregeln halten, vom Betrieb des Kletterwaldes auszuschließen und den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Kletterwaldes frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

 

Für eventuelle Schäden an Kleidung durch Baumharz o.ä. übernimmt der Betreiber keine Haftung.

Auf dem gesamten Kletterwald Gelände herrscht Rauchverbot!

 

Klettern auf eigene Gefahr!